Regionalliga Nordost

Urteile des NOFV-Sportgerichtes

1. FC Lokomotive Leipzig:

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball Verbandes (NOFV) hat den Regionalligisten 1. FC Lokomotive Leipzig nach den Zuschauer-Ausschreitungen in Hin- und Rückspiel der Meisterschaftsrunde der Regionalliga Nordost gegen den BSG Chemie Leipzig am 29.07.2017 und am 22.11.2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 12.000 Euro belegt. Der Verein hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem NOFV bis zum 31. Mai 2018 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus muss der Klub das nächste Meisterschafts-Heimspiel gegen die BSG Chemie Leipzig  unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen; die Zuschauerzahl ist dabei auf maximal 3.000 begrenzt. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Beim Spiel gegen die BSG Chemie Leipzig am 29.07.2017 im Alfred-Kunze-Sportpark hatten Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig den Platz gestürmt sowie Ordner und Polizei attackiert, wodurch das Spiel unterbrochen werden musste. Beim Rückspiel der Vereine am 22.11.2017 im Bruno-Plache- Stadion entzündeten Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig im Fanblock zunächst eine Vielzahl bengalischer Feuer, von denen einige brennend in den Innenraum des Stadions geworfen wurden. Während des Spiels wurde ein Feuerzeug in Richtung eines Spielers der BSG Chemie Leipzig geworfen. Im weiteren Verlauf hatten Anhänger beider Vereine u. a. durch zahlreiche massive Pyrovergehen und wechselseitigen Raketenbeschuss dafür gesorgt, dass die Begegnung mehrmals unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand. Auf der anschließenden Pressekonferenz wurde der Trainer der BSG Chemie Leipzig mit Bier überschüttet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

BSG Chemie Leipzig:

Geldstrafe und Zuschauerteilausschluss auf Bewährung

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball Verbandes (NOFV) hat den Regionalligisten BSG Chemie Leipzig nach Zuschauer-Ausschreitungen in den Meisterschaftsspielen der Regionalliga Nordost gegen die VSG Altglienicke am 28.10.2017 und bei dem 1. FC Lokomotive Leipzig am 22.11.2017 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 10.000 Euro belegt. Der Verein hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem NOFV bis zum 31. Mai 2018 nachzuweisen wäre. Darüber hinaus muss der Klub das nächste Meisterschafts-Heimspiel gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen; die Zuschauerzahl ist dabei auf maximal 2.000 begrenzt. Die Vollstreckung der Maßnahme wird zur Bewährung ausgesetzt und erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Die Bewährungszeit läuft bis zum 31. Dezember 2018.

Beim Spiel gegen die VSG Altglienicke am 28.10.2017 wurden die Schiedsrichter angefeindet und ein Schiedsrichter-Assistent mit Bier überschüttet, bei dem Spiel gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig am 29.07.2017 im Bruno-Plache- Stadion hatten Anhänger beider Vereine u. a. durch zahlreiche massive Pyrovergehen und wechselseitigen Raketenbeschuss dafür gesorgt, dass die Begegnung mehrmals unterbrochen werden musste und kurz vor dem Abbruch stand.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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