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Beschwerde des 1. FC Frankfurt gegen Staffeleinteilung zurückgewiesen
Das Verbandsgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes hat die Beschwerde des 1. FC Frankfurt (Oder) gegen seine Einteilung in die Südstaffel der NOFV-Oberliga für die Saison 2026/2027 zurückgewiesen. Die vom Präsidium des NOFV am 26. Juni 2026 beschlossene Staffeleinteilung bleibt damit unverändert bestehen.
Der Verein hatte beantragt, die Präsidiumsentscheidung aufzuheben und ihn stattdessen der Nordstaffel zuzuordnen. Zur Begründung führte der 1. FC Frankfurt (Oder) insbesondere regionale Gesichtspunkte sowie eine aus seiner Sicht unverhältnismäßige wirtschaftliche und organisatorische Mehrbelastung an.
Das Verbandsgericht bewertete die Beschwerde bereits wegen eines Formfehlers als unzulässig.
Unabhängig von der fehlenden Zulässigkeit setzte sich das Verbandsgericht auch inhaltlich mit den vorgebrachten Einwendungen auseinander. Es stellte fest, dass weder die Satzung noch die Ordnungen des NOFV ein verbindliches „Regionalitätsprinzip“ oder einen Anspruch eines Vereins auf die Zuordnung zu einer bestimmten Oberliga-Staffel vorsehen. Die Staffeleinteilung sei durch die einschlägigen Verbandsbestimmungen gedeckt und formell ordnungsgemäß erfolgt. Unverhältnismäßige wirtschaftliche und organisatorische Mehrbelastungen für den 1. FC Frankfurt (Oder) seien nicht ersichtlich.
Nach Auffassung des Gerichts beruhte die Entscheidung des NOFV-Präsidiums auf sachlichen und objektiv nachvollziehbaren Erwägungen. Der NOFV habe mehrere Einteilungsvarianten geprüft und die Variante ausgewählt, die für die Gesamtheit der beteiligten Vereine die geringsten Belastungen ergebe. Sachfremde Erwägungen, Willkür oder eine fehlerhafte Ermessensausübung seien nicht erkennbar.
Die Entscheidung des Verbandsgerichts ist endgültig. Es ist kein Rechtsmittel mehr gegeben.
