Regionalliga Nordost

NOFV weist Vorwürfe zum Verfahren gegen Babelsberg 03 zurück

Der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) tritt den erhobenen Anschuldigungen im Zusammenhang mit den Verfahren vor den Rechtsorgangen des NOFV gegen den SV Babelsberg 03 entschieden entgegen. Es konnte der Eindruck entstehen, der Verein sei wegen des Rufes „Nazi-Schweine raus!“ aus dem Babelsberger Fanblock zu einer Geldstrafe verurteilt worden, deren Zahlung er verweigere. Dem ist mitnichten so.

Zuallererst unterstreicht der NOFV mit Nachdruck, dass der Verband – wie auch der DFB, seine Mitgliedsverbände und Vereine – für die Grundwerte einer weltoffenen demokratischen Gesellschaft, für Vielfalt und Toleranz und gegen jegliche Formen von Rassismus, Diskriminierung und Antisemitismus eintritt.

Zum Sachverhalt teilt der NOFV mit, dass es im Spiel der Regionalliga Nordost am 28.04.2017 zwischen dem SV Babelsberg 03 und dem FC Energie Cottbus zu erheblichen Ausschreitungen in den Fanbereichen kam. Durch Anhänger beider Vereine wurde massiv Pyrotechnik abgebrannt. Das Spiel stand kurz vor dem Abbruch und musste u. a. aufgrund der Platzstürmungen Cottbuser Anhänger zweimal unterbrochen werden. Der SV Babelsberg 03 ist daraufhin zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro und einem zur Bewährung ausgesetzten Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden, der FC Energie Cottbus zu 10.000 Euro und einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Bis zur Urteilsfindung wurde das Sportgericht von keiner Seite – auch nicht in den Stellungnahmen des SV Babelsberg 03 – auf rechte Parolen, Hitlergrüße etc. hingewiesen, somit waren ihm diese nicht bekannt und kein Bestandteil der erstinstanzlichen Urteile.

Beide Vereine haben gegen die Urteile des Sportgerichtes Berufung eingelegt. Die vom SV Babelsberg eingereichte Berufung wurde als unzulässig verworfen, da sie nicht unterzeichnet war. Die Berufungsvorschriften sind den Vereinen bekannt. Somit war das Verfahren gegen den SV Babelsberg 03 vor den Rechtsorganen des NOFV abgeschlossen und rechtskräftig.

Der SV Babelsberg 03 hatte die Möglichkeit, gegen das rechtskräftige Urteil des NOFV das unabhängige Schiedsgericht für die Regionalliga Nordost anzurufen, was er auch getan hat. Dieses Schiedsgericht ist kein Rechtsorgan des NOFV, sondern wurde durch den Präsidenten des Kammergerichtes Berlin mit Richtern besetzt. Der SV Babelsberg 03 hat zwar die Klageschrift eingereicht, aber die Angelegenheit nicht - wie notwendig - weiter betrieben. Das ständige Schiedsgericht hat daher am 31.01.2018 die Beendigung des Schiedsgerichtsverfahrens festgestellt.

Aus dem rechtskräftigen Urteil gegen den SV Babelsberg 03 folgt die Verpflichtung zur Zahlung der dort festgelegten Geldstrafe und der Verfahrenskosten. Der Verein ist mehrfach erinnert, angemahnt und auf die möglichen Folgen bei einer Nichtzahlung hingewiesen worden. Ein Erlass oder teilweiser Verzicht auf diese Forderungen ist dem NOFV rechtlich nicht möglich. Nach den Statuten des Verbandes führt eine Nichtzahlung allerdings nicht zum Ausschluss aus dem Spielbetrieb, sondern zur Spielsperre bis zur Erfüllung der Zahlungspflichten.

Das jüngste Urteil des NOFV-Sportgerichts gegen den SV Babelsberg 03 vom 31.01.2018 befasst sich nicht mit diesem Verfahren, sondern mit erneuten Vorkommnissen bei den Meisterschaftsspielen gegen den FSV Union Fürstenwalde und die VSG Altglienicke seitens  Anhängern des SV Babelsberg 03. Dort ist kein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt worden, vielmehr wurde die bereits bestehende Bewährungsfrist verlängert. Dies war aufgrund der Intensität der neuerlichen Vorfälle (u. a. gewaltsame Übergriffe durch Babelsberger Anhänger) angemessen.

Der NOFV wird interessierte Medienvertreter in Kürze zu einem Pressegespräch einladen, um weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und Anfragen zu beantworten.

Zurück