Regionalliga Nordost

NOFV-Sportgericht entscheidet zu Lok Leipzig

Das Sportgericht des NOFV und der Regionalligist 1. FC Lokomotive Leipzig haben sich in der mündlichen Verhandlung am 01.03.2018 in Leipzig gemeinsam deutlich gegen Rassismus und Antisemitismus positioniert.
Das Sportgericht hat den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger (rechtsradikale Sprechchöre und antisemitische Rufe) beim Lokalderby der Regionalliga am 22.11.2017 zwischen dem 1. FC Lokomotive Leipzig und der BSG Chemie Leipzig zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.000,00 Euro verurteilt.
Davon kann der 1.FC Lokomotive Leipzig bis zu 2.000,00 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, insbesondere für solche aus dem vom Verein vorgelegten Maßnahmekatalog „Antidiskriminierung“ , was dem NOFV bis zum 31.08.2018 nachzuweisen wäre.
Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des NOFV-Sportgerichtes die Verhandlung leitete, sagte anschließend:
„Der NOFV tritt rassistischen und rechtsextremistischen Entgleisungen entschieden entgegen. Rassistische und antisemitische Parolen haben im Fußball keinen Platz. Hier vertritt der NOFV eine klare Null-Toleranz- Haltung. Dem hat sich auch der 1. FC Lokomotive Leipzig angeschlossen und deshalb dem Urteil zugestimmt“.
Die erneute Verhandlung war erforderlich geworden, nachdem die diskriminierenden Vorfälle den Beteiligten erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den Verein wegen des Einsatzes von Pyrotechnik angezeigt worden waren. Das NOFV- Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig eingeleitet.

Zurück