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NOFV präzisiert Vorschriften zur Trikotwerbung

Wie angekündigt, hat der NOFV die Thematik der Genehmigung von Trikotwerbung aufgearbeitet.

Hermann Winkler, Präsident des NOFV: „Für uns als Verband ist es wichtig, dort anzusetzen, wo es Veränderungsbedarf gibt. So ist es für uns gerade in heutiger Zeit selbstverständlich, gesellschaftliche Entwicklungen aufzugreifen und nach außen eine eindeutige Haltung einzunehmen, um jeglichem menschenverachtenden Verhalten entschieden entgegenzutreten.“

Gespräche mit unserem Antidiskriminierungsbeauftragten, im Spielausschuss und im geschäftsführenden Präsidium des Verbandes haben dazu geführt, dass in Zusammenarbeit mit der AG Satzung/Ordnungen/Recht ein neuer Vorschlag erarbeitet wurde.

Bernd Schultz, Vizepräsident des NOFV: „Es war wichtig, dass wir die unmittelbar in der Vergangenheit betroffenen Vereine (Tennis Borussia Berlin und SV Babelsberg 03) vor der Entscheidungsfindung eingebunden und uns Ihre Meinung eingeholt haben. Beide Vereine stimmten dem ausgearbeiteten Entwurfsvorschlag zu und begrüßten die schnelle Änderung und Klarstellung für Werbung mit politischen Aussagen.“

Die neue Fassung in unserer Spielordnung wurde durch unser Präsidium am 3. Dezember 2021 bestätigt und lautet wie folgt:

Werbung für politische Gruppierungen und mit politischen Aussagen ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, die Werbung dient oder ist dazu geeignet, rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie anderen homophoben, diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen entgegenzuwirken oder den Grundsätzen des § 3 der Satzung des NOFV Rechnung zu tragen, insbesondere dem Vorgehen gegen jegliche Formen von Gewalt sowie der Förderung des FairPlay-Gedankens und der Pflege von Respekt, Anerkennung, Gleichberechtigung, Integration, Vielfalt, Toleranz und Prävention. In Zweifelsfällen entscheidet hierüber auf Antrag das geschäftsführende Präsidium.

Die Änderung tritt ab sofort in Kraft.

 

Bild Startseite: GettyImages

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