Aktuelles
11. Verbandstag des NOFV
Oberstes Organ unseres Regionalverbandes ist der Verbandstag. Er wird im Rhythmus von vier Jahren abgehalten.
Für die Durchführung des Verbandstages gelten die Bestimmungen der Satzung und der Geschäftsordnung.
Durch das Präsidium des NOFV wurde am 9. September 2025 (Veröffentlichung in den AM 05/2025) der
11. Ordentliche Verbandstag des Nordostdeutschen Fußballverbandes einberufen.
Die Aktualisierung der Tagesordnung wurde am 26.06.2026 bestätigt (Veröffentlichung in den AM 03/2026).
Der Verbandstag findet wie folgt statt:
Samstag, 14. November 2026
11:00 - ca. 17:00 Uhr
Van der Valk Hotel Berlin-Brandenburg
Eschenweg 18, 15827 Blankenfelde-Mahlow
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Gemäß § 22 der Satzung des NOFV müssen Vorschläge für Wahlfunktionen bis spätestens 4 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich in der Geschäftsstelle des NOFV vorliegen. Die Einreichungsfrist endet somit am 17. Oktober 2026.
Gemäß § 21 der Satzung des NOFV müssen Sachanträge bis spätestens 6 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich in der Geschäftsstelle des NOFV vorliegen. Die Einreichungsfrist endet somit am 3. Oktober 2026.
Zusammensetzung des Verbandstages:
Am Verbandstag nehmen teil:
- die Delegierten der Mitgliedsverbände mit beschließender Stimme
- die Mitglieder des Präsidiums mit beschließender Stimme
- die Vorsitzenden der Rechtsorgane mit beratender Stimme
- die Mitglieder der Ausschüsse mit beschließender Stimme
- die Mitglieder der Rechtsorgane mit beratender Stimme
- die Ehrenpräsidenten mit beschließender Stimme
- die Ehrenvizepräsidenten mit beratender Stimme
- die Ehrenmitglieder mit beratender Stimme
- je ein Vertreter der Vereine, die sich an Meisterschaftsspielen der Bundesligen, der 3. Liga sowie der Spielklassen des NOFV beteiligen und ihren Sitz im Bereich des NOFV haben mit beschließender Stimme
- die Kassenprüfer mit beratender Stimme.
Aufgaben des Verbandstages:
Der Verbandstag hat über alle Verbandsangelegenheiten zu beschließen, soweit sie nicht satzungsgemäß den Organen des DFB, der Mitgliedsverbände oder den anderen Organen des NOFV übertragen sind.
Seine Aufgaben sind bzw. seiner Beschlussfassung unterliegen insbesondere:
- Feststellung der Stimmberechtigten, Wahl einer Wahlkommission und eines Wahlleiters
- Genehmigung des Protokolls des letzten Verbandstages
- Genehmigung der Berichte des Präsidiums, der Ausschüsse und der Rechtsorgane
- Rechenschaftsbericht und Bericht der Kassenprüfer
- Genehmigung des Haushaltsplanes
- Anträge zur Satzung
- Anträge zu Ordnungen und Richtlinien
- Entlastungen
Der Verbandstag wählt:
- den Präsidenten
- zwei Vizepräsidenten
- den Vizepräsidenten Recht
- den Schatzmeister
- die Vorsitzenden der Ausschüsse
- den Vereinsvertreter der Vereine der Spielklassen im NOFV
- die Vorsitzenden und Mitglieder der Rechtsorgane
- den Vorsitzenden der Gruppe der Kassenprüfer und deren Mitglieder
Der Verbandstag bestätigt:
- die Präsidenten der Mitgliedsverbände als Mitglieder des Präsidiums des NOFV
- den Geschäftsführer des NOFV als Mitglied des Präsidiums
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