Regionalliga Nordost

1. FC Lokomotive Leipzig: Geldstrafe und Auflagen

1. FC Lokomotive Leipzig: Geldstrafe und Auflagen

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) hat den 1. FC Lokomotive Leipzig nach den Vorfällen beim Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost zwischen Hertha BSC II und dem 1. FC Lokomotive Leipzig am 06.12.2019 wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro belegt. Der Verein hat die Möglichkeit, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu verwenden, was dem NOFV bis zum 30. Juni 2020 nachzuweisen wäre.

Beim Spiel gegen Hertha BSC II hatten mehrerer Anhänger des 1. FC Lokomotive Leipzig rassistische Parolen in Richtung eines Berliner Spielers skandiert. Zudem hatten Leipziger Zuschauer in der 65. Spielminute einen Nebeltopf mit starker Rauchentwicklung abgebrannt.

Der 1. FC Lokomotive hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

Das Sportstrafverfahren gegen den Leipziger Spieler David Urban hat das NOFV- Sportgericht mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Verhängung von Auflagen einstellen können, obgleich es nach der Beweisaufnahme zu einem unsportlichem Verhalten von Spieler Urban weiterhin unterschiedliche Aussagen und Bewertungen gibt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass bei allen Beteiligten das Engagement für Toleranz und gegen Diskriminierung auf diesem Wege sichtbarer und nachhaltiger unterstützt werden kann. Spieler Urban hat dabei eine Zahlung in Höhe von 1.500,- Euro zu leisten zur Durchführung eines gemeinsamen Workshops mit Kindern/Jugendlichen der Nachwuchsabteilungen beider Vereine für gegenseitigen Respekt, Teamgeist und Fairness und gegen Diskriminierung und Gewalt, dies unter Beteiligung der Spieler Jessic Ngankam und David Urban.

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