Regionalliga Nordost

FSV Wacker 90 Nordhausen Spielbetriebsgesellschaft mbH

Die FSV Wacker 90 Nordhausen Spielbetriebsgesellschaft mbH hat den Nordostdeutschen Fußballverband (NOFV) am 10. Dezember 2019 informiert, dass am 9. Dezember 2019 der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FSV Wacker 90 Nordhausen Spielbetriebsgesellschaft mbH beim Amtsgericht Mühlhausen gestellt wurde.

 

Für den NOFV gelten in diesem Fall die Bestimmungen der Spielordnung des NOFV § 6 Ziffer 7. als Rechtsgrundlage.

 

7. Für Vereine der Regionalliga gilt:

Beantragt ein Verein selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich oder wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen solchen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltages einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, so werden der klassenhöchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts, neun Gewinnpunkte in der Regionalliga mit sofortiger Wirkung aberkannt.

Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften, denen das Teilnahmerecht an der Regionalliga übertragen worden ist.

 

Der Vorgang wurde dem Spielausschuss des NOFV übergeben.

Wir stehen mit der FSV Wacker 90 Nordhausen Spielbetriebsgesellschaft mbH in Kontakt und werden zum gegebenen Zeitpunkt weiter informieren.

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