Regionalliga Nordost

FC Energie Cottbus: Geldstrafe und Auflagen

Nach den weiteren Vorkommnissen während des Meisterschaftsspiels der NOFV-Herren- Regionalliga gegen den SV Babelsberg 03 am 28.04.2017 hat das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) den Regionalligisten FC Energie Cottbus wegen eines unsportlichen diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt, wovon 2.000,- Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden können, was dem NOFV bis zum 28. Februar 2018 nachzuweisen wäre.  

Zudem sind Auflagen erlassen worden, wonach der FC Energie Cottbus bis zum Ende der Saison 2017/2018 bei Risiko-Auswärtsspielen der Regionalliga Nordost mindestens 10 eigene qualifizierte Ordnungskräfte in Abstimmung mit dem jeweiligen Heimverein einsetzen muss. Wobei der Einsatz insbesondere so zu erfolgen hat, dass durch eine geeignete Positionierung der Ordner besonders sicherheitsrelevante Orte der Platzanlage besetzt sind und das Verbreiten unsportlicher Botschaften im Fanblock verhindert sowie gegen unsportliches Fehlverhalten eingeschritten werden kann. Der Kartenverkauf für Auswärtsspiele beim SV Babelsberg 03 hat bis zum Ende der Saison 2020/2021 grundsätzlich online und ausschließlich personalisiert an Vereinsmitglieder zu erfolgen.

Außerdem muss der Verein ein Konzept zur Vermeidung demokratiefeindlicher, insbesondere rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen seiner Anhänger bei Fußballspielen erarbeiten und bis zum 28.02.2018 dem NOFV vorlegen.

Zudem soll künftig bei Heim- und Auswärtsspielen des FC Energie Cottbus, die als Risikospiele eingestuft sind oder die begründeten Anlass für Störungen bieten, insbesondere bei Spielen gegen den SV Babelsberg 03, neben dem NOFV-Sicherheitsbeobachter ein Anti-Diskriminierungs-Beauftragter zur Kontrolle und Dokumentation demokratiefeindlicher Verfehlungen eingesetzt werden. 

Während des Spiels gegen den SV Babelsberg am 28.04.2017 in Babelsberg war es im Fanblock der Cottbuser Anhänger mehrfach zu rechtsradikalen und antisemitischen Verfehlungen gekommen. Diese Vorfälle sind dem NOFV-Sportgericht erst nach Abschluss eines vorhergehenden Sportstrafverfahrens gegen den FC Energie Cottbus (wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und Platzstürmungen bei diesem Spiel) konkret angezeigt und bekanntgemacht worden. Das NOFV- Sportgericht hatte daher von Amts wegen ein weiteres Sportstrafverfahren gegen den FC Energie Cottbus eingeleitet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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