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Entscheidung des Sportgerichtes

Das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) hat die Chemnitzer FC Fußball GmbH nach den Zuschauervorkommnissen vor dem Meisterschaftsspiel der Regionalliga Nordost gegen die VSG Altglienicke am 09.03.2019 mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Hiervon können bis zu 5.000 Euro für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwendet werden. Hinzu kommen ein Zuschauerausschluss für das kommende Regionalliga-Meisterschaftsspiel und zwei weitere Blocksperren auf Bewährung für Meisterschaftsheimspiele in den kommenden zwei Spielzeiten.

So verhängte das Sportgericht einen Ausschluss der Chemnitzer Zuschauer in den Blöcken der Südtribüne des Stadions für das nächste Heimspiel in Chemnitz. Für zwei weitere Heimspiele des Klubs in den nächsten Spielzeiten wurden ebenfalls Blocksperren angeordnet, die Vollstreckung aber bis zum 30. Juni 2021 zunächst zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem müssen die Chemnitzer laut Auflagen mit Unterstützung externer Fachleute strategische Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickeln sowie die Stellen eines Fanbeauftragten und eines Antirassismusbeauftragten besetzen.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts die mündliche Verhandlung leitete, erklärte:

Der NOFV tritt rassistischen und rechtsextremistischen Entgleisungen entschieden entgegen. Hier vertritt der NOFV eine klare Null-Toleranz-Haltung. Wir dürfen nicht zulassen, dass Rechtsextremisten das Kommando übernehmen, Vereine unterwandern und ihren Protagonisten in den Fußballstadien öffentlichkeitswirksam huldigen. Deshalb musste - auch sportpolitisch - ein deutliches Signal gesetzt werden, ohne dem Klub dabei die Chance zu nehmen, die strukturell dringend erforderliche Fanarbeit neu auszurichten. Die Auflagen verfolgen dabei das Ziel, beim Chemnitzer FC eine langfristige Strategie für eine präventiv und qualitativ hochwertige Fanarbeit zu etablieren. Das Sportgericht hat berücksichtigt, dass der Chemnitzer FC bereits einschneidende Maßnahmen ergriffen und sich deutlich von den Geschehnissen distanziert hat, weshalb von weiteren Sanktionen abgesehen werden konnte.

Dem hat sich auch der Chemnitzer FC angeschlossen und deshalb dem Urteil zugestimmt“.  

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