Regionalliga Nordost

DFB-Bundesgericht fällt abschließendes Urteil

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in der letzten Instanz in Sachen FC Energie Cottbus entschieden. Zum einen gab das Bundesgericht der Revision des Kontrollausschusses gegen den Beschluss des Verbandsgerichts des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vom 8. Januar 2018 statt und hob den Einstellungsbeschluss des NOFV-Verbandsgerichtes genauso wie die Auflagen aus dem erstinstanzlichen NOFV-Sportgerichtsurteil vom 24. November 2017 auf. Zum anderen verurteilte das Bundesgericht den Verein wegen zweier Fälle eines unsportlichen und diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger (unter anderem rechtsradikale Sprechchöre und Gesten) zu einer Gesamtgeldstrafe von 7000 Euro.

Davon kann Cottbus bis zu 3000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre. Der genannte Betrag kann insbesondere auch zur Erfüllung der Auflagen aus dem Verbandsgerichts-Urteil des NOFV (z. B. eigene Ordner bei Auswärtsspielen) verwendet werden.

Die Entscheidung des Bundesgerichts war notwendig geworden, weil der FC Energie Cottbus ursprünglich wegen eines "unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger" vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden war. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht ein, das wegen Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufhob und das Verfahren einstellte. NOFV-Präsident Rainer Milkoreit äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung des Bundesgerichts: „Es ist wichtig, dass das Verfahren jetzt höchstinstanzlich abgeschlossen und die Verfehlungen einiger Anhänger entsprechend geahndet wurden.“

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