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CFC Hertha 06 scheidet aus der Oberliga und Futsal-Regionalliga aus

Das Präsidium des NOFV hat auf Antrag beschlossen, den Mannschaften des Charlottenburger Fußball-Clubs Hertha 06, die am Spielbetrieb des NOFV in der Oberliga Staffel Nord sowie der Futsal-Regionalliga teilnehmen, die Zulassung bzw. Berechtigung zur Teilnahme am Spielbetrieb zu entziehen bzw. zurückzunehmen, da die Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb entfallen sind.

Die Mannschaften des CFC Hertha 06 scheiden somit mit sofortiger Wirkung aus der Oberliga Staffel Nord sowie der Futsal-Regionalliga aus.

Die bislang ausgetragenen Spiele werden nicht gewertet.

Mit Datum vom 20.12.2023 wurden vom Amtsgericht Charlottenburg in drei separaten Verfahren Anträge verschiedener Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des CFC Hertha 06 e. V. mangels Masse abgewiesen. Mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, ist der Verein gem. § 42 Abs. 1 BGB aufgelöst. Aufgrund dessen wurde am 05.02.2024 vom Amtsgericht Charlottenburg im Vereinsregister des Charlottenburger Fußball-Club-Hertha 06 e. V. (Register-Nr. VR 2423 B) nachfolgende Eintragung nach der Insolvenzordnung von Amts wegen eingetragen.

„Der Verein ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverf­ahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 42 Abs. 1 S. 1 BGB aufgelöst (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 20.12.2023 AZ: 36c IN 67/23).“

Nach Kenntnisnahme dieses Vereinsregistereintrages hat das Präsidium des NOFV den Beschluss gefasst, dem CFC Hertha 06 die Zulassung für die Oberliga und Futsal-Regionalliga zu entziehen.

Gegen diesen Beschluss des Präsidiums hat der CFC Hertha 06 fristgemäß Beschwerde vor dem Verbandsgericht eingelegt.

Das Verbandsgericht hat mit Beschluss vom 22.02.2024 die Beschwerde als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Die Begründung stützt sich im Wesentlichen auf die Einlassungen des Präsidiums.

Der weiteren Teilnahme des Beschwerdeführers am Spielbetrieb der NOFV-Herren-Oberliga und der Futsal-Regionalliga des NOFV steht überdies die am Mittag des 21.02.2024 veröffentliche Mitteilung des Berliner Fußballverbandes entgegen, der zufolge am Tag der Auflösung des Charlottenburger Fußball-Clubs Hertha 06 e. V. am 05.02.2024 die Mitgliedschaft des Vereins im Berliner Fußball-Verband satzungsgemäß endete.

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