Aktuelles

Pressemitteilung

Das NOFV-Verbandsgericht hat das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 24.11.2017 gegen den Verein FC Energie Cottbus aufgehoben und das Sportstrafverfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt.

Der FC Energie Cottbus war im Meisterschaftsspiel vom 28.04.2017 der Regionalliga Nordost gegen den SV Babelsberg 03 wegen unsportlichen diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger vom NOFV-Sportgericht verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Verein Berufung eingelegt.

Der Beschluss des Verbandsgerichts wurde gemäß § 50 Nr. 3 der Satzung dem DFB übermittelt. Gemäß der Veröffentlichung des DFB auf seiner Homepage und dem NOFV vorliegenden Informationen prüft der DFB-Kontrollausschuss die Einlegung einer Revision beim DFB-Bundesgericht.

Wir bitten um Verständnis, dass aus diesem Grund der NOFV bis zur Entscheidung keine weiteren Stellungnahmen abgibt.

Zurück